12. Spätsommerlauf – Coronabestimmungen

Auf Grund der aktuellen Corona – Lage weisen die Organisatoren des 12. Kritzmower Spätsommerlaufes am 19.9.2021 darauf hin, dass zu den bestehenden Bestimmungen lt. Gesundheitskonzept die Einhaltung der AHA Vorschriften gelten.
Aus Solidarität und zum Schutz aller bitten wir die Teilnehmer als freiwillige Verpflichtung, die bestmögliche Erfüllung der 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet) einzuhalten.
Ein entsprechender Nachweis kann bei der Abholung der Startunterlagen als QR-Code oder in Papierform übergeben werden. Dies gilt auch für Besucher.
Organisationskomitee des Spätsommerlaufes